Einkaufsbedingungen

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  1. Beschaffenheit der angebotenen Artikel
    Sofern nicht anders beschrieben, ist die Beschaffenheit der angebotenen Baugruppen ohne Defekte. Als defekt sind Baugruppen zu bezeichnen, die z.B. Schäden an Gehäusen aufweisen, bei denen Abdeckungen o.Ä. fehlen, bei denen Ösen oder Schalter gebrochen sind, bei denen Befestigungspunkte gebrochen sind oder bei denen Steckkontakte beschädigt sind.
  2. Verpackung und Versand
    Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baugruppen angemessen verpackt werden. Als Gewichtsobergrenze gelten in der Regel 20 kg, bei mehr als 20 kg ist die Sendung entsprechend aufzuteilen. Sofern nichts anderes besprochen, fallen die Versandkosten zu Lasten des Käufers. Die Waren sind versichert zu versenden.
  3. Zahlungsabwicklung
    Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per PayPal oder Banküberweisung. Bei Erstkontakt besteht die Möglichkeit einer Anzahlung durch den Käufer von bis zu 50 % des Gesamtpreises vor Lieferung. Bei Nachnahmesendung wird generell die Annahme verweigert.
  4. Gefahrenübergang, Eigentumsübergang
    Nach § 447 BGB ist der Gefahrenübergang, sofern nicht anders bestimmt, am Erfüllungsort. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Versenders. Die Ware geht nach § 449 BGB nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über.
  5. Nachverhandlung, Rücktritt vom Kauf
    Sofern einer der o.g. Punkte nicht zutrifft, ist der Verkäufer frei in der Entscheidung, eine Nachverhandlung des Gesamtpreises zuzulassen oder die Waren gegen Erstattung des bereits gezahlten Betrages zurückzunehmen.
  6. Anhang: Beförderungsbedingungen
    Auszüge der Beförderungsbedingungen/Verpackungsanforderungen der Paketdienstleister DHL, Hermes, DPD und GLS sind Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen. Die vollständigen Bedingungen können bei den jeweiligen Paketdienstleistern eingesehen werden.

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