Einkaufsbedingungen

  1. Beschaffenheit der angebotenen Artikel
    Sofern nicht anders beschrieben ist die Beschaffenheit der angebotenen Baugruppen ohne Defekte. Als defekt sind Baugruppen zu bezeichnen,
    • die Schäden an Gehäusen aufweisen,
    • bei denen Abdeckungen o.ä. fehlen,
    • bei denen Ösen oder Schalter gebrochen sind
    • bei denen Befestigungspunkte gebrochen sind
    • bei den Steckkontakte beschädigt sind 
  2. Verpackung und Versand
    Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baugruppen angemessen verpackt werden. Als angemessen verpackt gilt eine Baugruppe, wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die einen Schaden beim Transport vorbeugen. Als Gewichtsobergrenze gelten in der Regel 20 kg, bei mehr als 20 kg ist die Sendung entsprechend aufzuteilen. Sofern nichts anderes besprochen fallen die Versandkosten zu Lasten des Käufers. Die Waren sind versichert zu versenden. Hierbei muss die Versicherungshöhe den Gesamtpreis der Baugruppen decken. Die Verpackung der Sendung hat den Beförderungsbedingungen/Verpackungsanforderungen des Paketdienstleisters zu entsprechen (siehe Anhang)
  3. Zahlungsabwicklung
    Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per Paypal oder Banküberweisung. Bei Erstkontakt besteht die Möglichkeit einer Anzahlung durch den Käufer von bis zu 50% des Gesamtpreises vor Lieferung. Sofern nichts anderes festgelegt wurde, ist die o.g. Zahlungsmodalität bindend. Bei Nachnahmesendung wird generell die Annahme verweigert.
  4. Gefahrenübergang, Eigentumsübergang
    Nach §447 BGB ist der Gefahrenübergang sofern nicht anders bestimmt am Erfüllungsort. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Versenders.Die Ware geht nach §449 BGB nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über.
  5. Nachverhandlung, Rücktritt vom Kauf
    Sofern einer der o.g. Punkte nicht zutrifft ist der Verkäufer frei in der Entscheidung, eine Nachverhandlung des Gesamtpreises zuzulassen oder die Waren gegen Erstattung des bereits gezahlten Betrages zurückzunehmen. Eine Nachverhandlung kann jedoch nur Zustande kommen, sofern der Käufer dies wünscht.
  6. Anhang:
    Auszüge Beförderungsbedingungen/Verpackungsanforderungen der Paketdienstleister…. … DHL:
    1. 3.1.1. …Pakete mit einem Gewicht über 20 kg müssen mit einem umlaufenden roten Klebeband gekennzeichnet werden…
    2. 3.2.1. Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine an- deren Sendungen beschädigt werden. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck, Stoss, Vibration und Temperatureinflüssen ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.

    … Hermes:

    1. AGB 4.1 … und folgende Werte nicht übersteigen: 50,00 EUR je Hermes Päckchen, 500,00 EUR pro Paket…
    2. Verpackungsrichtlinien:
      1. 2.2 Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.
      2. 2.2.1 Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen
      3. 2.2.2 Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

    … DPD:

    1. 2.2 Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung sowie die Kennzeichnung des Paketes. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen, erforderlichenfalls unterschiedliche klimatische Bedingungen und mechanischen Umschlag (Mindestfallhöhe diagonal aus 80cm) schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt.

    … GLS:

    1. Eine gute Außenverpackung besteht aus einem Karton aus hochwertiger und nässeresistenter, mindestens zweiwelliger (bei schwereren Transportgütern dreiwelliger) Wellpappe. Diese muss äußerst belastbar sein und insbesondere einen umfassenden Ecken-, Flächen- und Kantenschutz gewährleisten. Gebrauchte Kartons sollten daher nicht verwendet werden, weil sie in den meisten Fällen bereits Verschleißspuren aufweisen und hierdurch nicht mehr die Stabilität einer neuen Kartonage bieten können.Innenverpackung: Innerhalb des Kartons sind sämtliche Hohlräume vollständig mit Polstermaterial so auszufüllen, dass die Güter im Paket unverrückbar fixiert sind. Das Polstermaterial ist wiederum nach der Art und Weise des Versandgutes, seinem Gewicht und seiner Belastbarkeit auszuwählen. Bei schwereren und empfindlichen Gütern sind passgenaue Styropor-Formteile zu verwenden. Grundsätzlich muss die Polsterung dazu geeignet sein, dass die Ware im Inneren des Paketes vor Stößen, Druckeinwirkungen und Schwingungen geschützt ist und kein direkter Kontakt zwischen ihr und der Außenverpackung möglich ist.